Halal bei Memnoora

Stand 04.08.2026

Diese Seite beschreibt, was Memnoora im Zusammenhang mit Halal tatsächlich leistet und was ausdrücklich nicht. Sie ist bewusst nüchtern gehalten. Wer sich hinter Werbesprache versteckt, wirkt so, als hätte er etwas zu verbergen.


1. Was wir prüfen

Legt ein Partnerbetrieb ein Halal-Zertifikat vor, prüfen wir die ausstellende Stelle: ob es sie gibt, ob sie im Bereich der Halal-Zertifizierung tätig ist und ob das eingereichte Dokument von ihr stammt. Steht der Aussteller nicht auf der Liste uns bekannter Stellen, sehen wir ihn uns einzeln an.

Das eingereichte Dokument selbst zeigen wir dir in der App an, mit Ausstellungs- und Ablaufdatum. Du siehst also nicht unser Urteil über ein Zertifikat, sondern das Zertifikat.


2. Was wir nicht tun

Damit es keine Missverständnisse gibt, hier ausdrücklich und vollständig:


3. Wozu sich unsere Partner verpflichten

Aufnahmegrundlage ist nicht das Zertifikat, sondern eine Vereinbarung, die jeder Betrieb vor der Freischaltung unterzeichnet. Darin verpflichtet er sich, für alle über Memnoora angebotenen Speisen und Getränke durchgehend die vereinbarten Halal-Anforderungen einzuhalten, unabhängig davon, ob ein Zertifikat vorliegt, gültig oder abgelaufen ist.

Im Kern sind das:

Ändert sich im Betrieb etwas, das die Halal-Konformität berührt (etwa ein Wechsel des Fleischlieferanten), muss der Betrieb uns das unverzüglich mitteilen.

Der vollständige Wortlaut steht in Punkt 4 der Partnerbedingungen.

Wenn du eine Meldung machst. Erreicht uns ein begründeter Hinweis, informieren wir den Betrieb und geben ihm sieben Tage zur Stellungnahme. Er muss an der Aufklärung mitwirken und auf Verlangen seine Nachweise vorlegen. Die Folgen reichen bis zur Beendigung der Partnerschaft. Melden kannst du an office@memnoora.at (Punkt 12.6 der Kundenbedingungen).


4. Was ein abgelaufenes Zertifikat bedeutet

Zunächst: ein abgelaufenes Zertifikat ist ein Datum, kein Urteil über die Küche.

Zertifizierungen kosten Geld, und zwar jedes Jahr wieder. Manche Betriebe erneuern sie nicht, ohne deshalb ihre Arbeitsweise zu ändern. Das gilt gerade für kleine Familienbetriebe, bei denen der Betrag spürbar ist. Die vertragliche Verpflichtung aus Punkt 3 läuft unverändert weiter; sie hängt nicht am Zertifikat.

Deshalb:

Was ein abgelaufenes Zertifikat nicht bedeutet: dass der Betrieb die Anforderungen aufgegeben hat. Was es auch nicht bedeutet: dass wir für die Zeit davor eine Kontrolle vorgenommen hätten. Wir haben in beiden Fällen den Aussteller geprüft, nicht die Küche.


5. Deine Entscheidung

Wir liefern Grundlagen, keine Urteile: das Dokument, sein Datum, die vertragliche Verpflichtung des Betriebs und einen Weg, Auffälligkeiten zu melden. Was daraus folgt, entscheidest du nach eigenem Wissen und Gewissen.

Wenn dir etwas wichtig ist, das hier nicht steht (die Herkunft des Fleisches, die Schlachtart, die Trennung in der Küche), dann frag den Betrieb direkt. Die Kontaktdaten stehen im Info-Bereich jeder Restaurantseite, und die Betriebe sind uns gegenüber verpflichtet, während der Öffnungszeiten für solche Rückfragen erreichbar zu sein und Auskunft zu geben. Eine Rückfrage ist nichts Unhöfliches. Sie ist der direkteste Weg zu einer Antwort, die wir dir nicht geben können.


Stand: 04.08.2026